Zuchtkonzept VSMB-Schweiz2
A – Gebirgsbelegstellen Für eine seriöse Selektion der Honigbiene ist eine Kontrolle der Partnerwahl unumgänglich. Da Königinnen und Drohnen sich in freier Luft und mehrere Kilometer von ihrem Bienenstock entfernt zur Paarung treffen ist die Paarungskontrolle eine der anspruchsvollen Aufgaben des Bienenzüchters. Auf Gebirgsbelegstellen ist durch die Abgeschiedenheit der Zuflug fremder Drohnen weitgehend ausgeschlossen und eine Paarungskombination kann garantiert werden. Mellifera.ch unterstützt fünf Gebirgsbelegstellen. Sie sind über die ganze Deutschschweiz verteilt und stehen jedem Melliferazüchter gegen eine Auffuhrgebühr offen. |
B - Landbelegstellen Die Landbelegstellen dienen zur grossflächigen Verbreitung und für die Zugänglichkeit der hochwertigen Genetik für den Bienenzüchter. Die so begatteten Königinnen erweisen sich meist als hochwertige Wirtschaftsköniginnen. In der Deutschschweiz werden ca. 30 Landbelegstellen vom Verein Schweizerischer Melliferabienenfreunde unterstützt. |
A – Gebirgsbelegstellen
http://www.mellifera.ch/cms/belegstationen-listenansicht/belegstationen-kartenansicht/a-linienbelegstellen.html
B - Landbelegstellen
http://www.mellifera.ch/cms/belegstationen-listenansicht/belegstationen-kartenansicht/b-landbelegstellen.html
Züchterhandbuch: 130218_Reglement_2013.pdf
130218_reglement_2013.pdf [557 KB]
zuchterfolge-bienefeld-sbz-12-2014.pdf [2.655 KB]
Zuchtreglement 2010 apisuisse
Neuerungen für Belegstationen ab 2011
Per Ende 2009 haben sich VDRB und Kantonalverbände zugunsten anderer wichtiger Aufgaben von der Finanzierung der Zucht zurückgezogen. Damit endet das VDRB-Zuchtreglement 95 und die neue Regelung nach apisuisse tritt in Kraft. Ab 2010 fliessen die Beiträge an die Zuchtarbeit aus der Kasse des Bundesamtes für Landwirtschaft direkt an apisuisse und von da an mellifera.ch. Das BLW verlangt für das Entrichten von Beiträgen die Einhaltung von Mindestanforderungen. Dazu musste das bisherige Zuchtreglement angepasst werden. Eine Gegenüberstellung des vergangenen und des neuen Systems zeigt eine Übereinstimmung in den meisten Punkten. Wichtigster Unterschied ist, dass der VDRB jahrelang Beiträge ausbezahlte, ohne die Einhaltung der Bestimmungen zu fordern, während im neuen Reglement vielerorts steht: «Beiträge werden nur ausbezahlt, wenn...». Wir erachten diese konsequente Linie als sinnvoll und unverzichtbar für die Qualitätsarbeit an der Mellifera und ihre Erhaltung für die Zukunft. Wir rufen die Züchterkreise auf, heute das umzusetzen, was bereits seit Jahren verlangt und nota bene mit finanziert wurde.
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